Mit einem Ei nach der Frau geworfen - kein Scheidungsgrund
Ein Gericht entschied, daß es kein Akt der Grausamkeit und damit kein
Scheidungsgrund sei, wenn ein Ehemann mit einem einzigen, hartgekochten
Ei nach seiner Frau wirft. Der Richter sagte. "Ein einziger Wurf mit einem EI
ist noch kein Vergehen. Eine regelrechte Eier-Kanonade könnte aber unter
Umständen als Grausamkeit ausgelegt werden."